Brücke (Zahnbrücke) - Abnehmbare Brücke

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Abnehmbare Brücke

Die abnehmbare Brücke ist mit Doppelkronen resp. Teleskopkronen an natürlichen Zähnen oder Zahnimplantaten verankerte.

Die abnehmbare Brücke ist vom Zahnpatienten abnehmbar und kann im Gegensatz zu festsitzenden Brücken nach Verlust eines Brückenpfeilers erweitert werden. Ist eine Brücke z.B. auf Implantaten verschraubt und kann nur vom Zahnarzt abgenommen werden, handelt es sich um eine bedingt abnehmbare Brücke. Ist die Zahnbrücke über Doppelkronen verbunden, so kann sie vom Zahnpatienten abgenommen werden, sodass man von einer abnehmbaren Brücke spricht.

  

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