Abklingquote Zahnmedizin
Als Abklingquote bezeichnet der Zahnarzt den Wirkungsverlust in Prozent von einem verabreichten Heilmittel.
Abklingquote ist der durch Stoffwechsel und Ausscheidung bedingter Wirkungsverlust (in Prozent) von einem Arzneistoff nach 24 Stunden, so auch in der Zahnmedizin. Die Abklingquote in der Pharmakologie ist der errechnete tägliche Wirkungsverlust von einem Herzglykoside durch Metabolismus (Stoffwechsel) und Elimination (Abbau bestimmter körperfremden Substanzen).