Vestibulär, Mundvorhof, Zahnmedizin

Vestibulär ist eine Lagebezeichnung der Zahnflächen und bedeutet in der Mundhöhle, zur Lippe oder Wange hingewandter Teil.

Mit Vestibulär wird die Zahnfläche bezeichnet, denn Vestibulär ist ein Begriff und gleichbedeutend mit bukkal (seitlich) bzw. labial (vorne). Vestibulär (lat. vestibulumVorhof“) zum Mundvorhof hin. Der Mundvorhof (Vestibulum oris) ist im Mundraum der Raum zwischen Lippen bzw. Wangen und den Zahnreihen in der Zahnbogenform und beim Vestibularbogen handelt es sich in der Kieferorthopädie um einen Drahtbogen, das ein anderer Ausdruck für Labialbogen ist. In der Neurologie bezieht sich „vestibulär“ auf das Gleichgewichtsorgan. Vestibuläre Wahrnehmung wird in der Medizin als Gleichgewichtssinn bezeichnet (vestibulär, den Gleichgewichtssinn betreffend), dient zur Feststellung der Körperhaltung und Orientierung im Raum. Vestibulär ist eine Richtungsangabe und bedeutet in der Zahnmedizin den Mundvorhof betreffend. Bezeichnet sind damit alle zur Lippe oder Wange hingewandte Teil der Mundhöhle und Zähne. Die bezeichnung einzelner Zähne selbst werden durch das Zahnschema identifiziert.





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