Schweigepflicht Zahnarzt
Die Schweigepflicht ist die ärztliche Pflicht zur Geheimhaltung von Daten und persönlichen Gegebenheiten des Patienten.
Der Patient kann den behandelnden Arzt bzw. Zahnarzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf das Hilfspersonal. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Betroffene seine ausdrückliche Erlaubnis gegeben hat.