MPG Medizinproduktegesetz
MPG bedeutet Medizinproduktegesetz, das ein Qualitätssicherndes Gesetz ist, das stark beeinflusst wird durch die EU-Norm 46001.
Medizinische Erzeugnisse müssen darin vorgeschriebene Kriterien erfüllen. Medizinprodukte müssen das Zertifikatszeichen „CE“ tragen. Nicht vom MPG Medizinproduktegesetz erfasst werden Gipse, Einbettmassen, Zahntechnikgeräte und Zahntechnikgerinstrumente, da sie nicht als Medizinprodukte gelten. Medikamente, Lokalanästhetika und sonstige schmerzstillende Mittel unterliegen dem (AMG) Arzneimittelgesetz.