Indikation Zahnmedizin Heilanzeige
Bei der Indikation zeigt die Heilanzeige den Verlauf der Krankheit und den weiteren Behandlungsablauf an.
Indikation ist eine Heilanzeige resp. Anwendungsgrund, das Vorgehen oder Ergreifen einer bestimmten Massnahme in einem bestimmten Krankheitsfall und Kontraindikation ist ein „Medizinisches Verbot“ für eine bestimmte Therapie für den Arzt oder Zahnarzt. Indikation als medizinischer Begriff leitet sich von „lat indicare = anzeigen“ ab was Heilanzeige bedeutet, sodass eine Massnahme aufgrund von einem Krankheitsbild angezeigt ist. Homöopathische Arzneimittel ohne genauere Angabe einer therapeutischen Indikation werden meist gekennzeichnet nach dem lateinischen Namen, so Arnica montana, Ignatia amara oder Chamomilla vulgaris etc.
Indikation bedeutet auch Ergreifen einer bestimmten Therapie im Krankheitsfall.
♦ Indiziert = ratsam, angezeigt, notwendig
♦ Kardinalsymptom = vorherrschendes Krankheitszeichen
♦ Kurativ = heilend.