Infraktion Kroneninfraktion

Infraktion bedeutet Einbrechung eines Knochens, unvollständiger Bruch.

Infractio (lat. frango "breche") Bei der unvollständigen Fraktur eines Zahnes, vielfach in mesio-distaler Richtung verlaufend, kommt es nicht zu einer Dislokation der Fragmente. Solche Frakturen können eine chronische, gelegentlich auch akute Pulpitis verursachen. Als Kroneninfraktion wird die unvollständige Fraktur eines Zahnes bezeichnet. Dabei handelt sich um einen Riss oder Sprung im Zahn, der auf die Zahnkrone begrenzt ist, oder aber die Wurzel mit einbezieht. Als Kroneninfraktion wird die unvollständige Fraktur eines Zahnes bezeichnet. Siehe auch Kronenfraktur. Zähne, die eine Infraktion aufweisen, sind vielfach mit Füllungen versorgte Zähne. Häufig sind die Unterkiefer-Seitenzähne (Molaren) betroffen, da sie beim Kauen einem hohen Druck ausgesetzt sind. Geschwächt Zähne mit grossen kariösen Defekten sowie grossen Füllungen oder wurzelkanalbehandelte Zähne sind besonders gefährdet. Auch das plötzliche Zusammenbeissen der Zähne bei einem Unfall oder Schreck kann sehr hohe Belastungen mit sich bringen, dass ein Zahn infrakturiert. Parafunktionen wie Zähneknirschen, Zähnepressen oder okklusale Traumata und Fehlbelastungen führen zu infraktionen, wobei der Zahnpatient oftmals keine Beschwerden verspürt. Dauerschmerzen können auftreten, wenn der Riss sich bis zur Pulpa (Zahnnerv) ausbreitet und es zu einer Entzündung des Nerven (Pulpitits) kommt. Die Risse sind so fein, dass sie mit blossem Auge kaum erkennbar sind. Der Zahnarzt wird jedoch versuchen, den Riss mit Farbstoff sichtbar zu machen. Eine Therapie bei Infraktion ist notwendig. Um das Fortschreiten des Sprunges zu verhindern muss der Zahn geschient werden. Um dem Zahn eine ausreichende Stabilität und Schutz zu bieten, ist eine endgültige Versorgung des Zahnes mittels Zahnkrone, Teilkrone oder Inlays.

Zahnbehandlung bei Zahnarztangst

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