Grübchenversiegelung
Bei der Grübchen-Versiegelung bzw. Fissurenversiegelung handelt es sich um eine vorbeugende Massnahme gegen Grübchenkaries bzw. Fissurenkaries.
Als wichtiger Faktor vor einer Grübchenversieglung bzw. Fissurenversiegelung ist die Beschaffenheit der betreffenden Zahnfläche einzuschätzen. Die Versiegelung der Zähne ist das Verschliessen der Fissuren mit einem kunststoffhaltigen Lack gegen Fissurenkaries oder Grübchenkaries. Sobald die ersten bleibenden Backenzähne mit ca. 6 Jahren vollständig durchgebrochen sind, ist es möglich, die Fissur (Grübchen im Kaurelief) mit einem speziellen Kunststoff abzudichten. Der Zahnarzt muss die unter Umständen schwierige Entscheidung zwischen der präventiven und erweiterten Fissurenversiegelung treffen. Grübchenversiegelung findet dort Anwendung, wo kariesgefährdete Stellen an den Zähnen vorhanden sind. Es werden durch den Auftrag von Kunststoffmaterial die Eintrittspforten für die Karies an den Kauflächen der Zähne verschlossen. Bei der präventiven Grübchenversiegelung werden die Fissuren und Grübchen gesunder Zähne mit einem Kunststofflack versiegelt. Der Zahnschmelz als Zahnbeschichtung wird gereinigt und mit einem Säuregel behandelt. Somit wird bei der Zahnversiegelung bzw. Grübchenversiegelung ein dauerhafter Verbund zwischen Zahn und Versiegelungsmaterial gewährleistet. Nebst der präventiven Grübchenversiegelung stellt die erweiterte Fissurenversiegelung eine modifizierte Technik dar. Zuerst wird im Voraus diagnostizierte kariöse Läsion im Bereich der Kaufläche minimal invasiv entfernt. Bei weiter fortgeschrittenen Defekten wird eine Kunststofffüllung mit der Versiegelung kombiniert. Die Grübchen-Versiegelung schützt aber nur eine der fünf Zahnflächen.