Dokumentation Zahnarzt
Dokumentation durch den Zahnarzt sind zwingend vorgeschriebene Behandlungsunterlagen über eine Erkrankung und deren Verlauf.
Die Diagnose einer Erkrankung, deren Behandlung und sonstige wichtige Umstände müssen nachvollziehbar sein. Der Patient hat Anrecht auf Einsicht (Einsichtsrecht auf Verlangen) oder kostenpflichtige Überlassung von Kopien seiner Dokumentation. Die Originale verbleiben aus juristischen Gründen immer im Besitz des Arztes.