Beweislast

Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass der Zahnarzt gegen die Regeln zahnärztlicher Kunst verstossen oder seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Im Haftungsprozess muss der Patient seine Ansprüche gegen den Zahnarzt geltend machen. Es kann im Einzelfall bis zu einer Beweislastumkehr führen (Grundsatz der Waffengleichheit), insbesondere wenn der Zahnarzt seine Berufspflicht verletzt hat und dies für den Schaden kausal (ursächlich) sein könnte. Anscheinsbeweis: Teilweise Verlagerung der Beweislast auf den Zahnarzt bei Verletzung von Berufspflichten als Ursache für Schaden (unterlassene Aufklärung) oder bei groben Behandlungsfehlern. Er hat zu belegen, dass ein typischer Schaden nicht auf seinen Fehler zurück geht. Zeugnisverweigerungsrecht: Ein Zahnarzt kann zur Aussage im Prozess nicht gezwungen werden, wenn die ärztliche Schweigepflicht dem entgegen steht.

Günstige Preise für Zahnbehandlung im Ausland

Günstige Preise für Zahnbehandlung im Ausland entstehen dadurch, dass Zahnärzte im Ausland tiefere Lohnkosten und geringere Laborkosten für die Herstellung von Zahnersatz haben. Zahnersatz ist der Sammelbegriff für jeglichen Ersatz fehlender natürlicher Zähne. In der Zahnmedizin spricht man meist von Zahnprothetik oder Bioprothetik, die der Zahnästhetik bzw. Bioästhetik dient, worunter die Planung, Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz fällt. Prothetik ist in der Zahnmedizin ein Berufszweig, der sich mit der Entwicklung und Herstellung von Zahnprothesen befasst und bei der Zahnbehandlung im Ausland wegen der Arbeitsintensivität bei der Prothetik vom Gebiss besonders günstig ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei OPTI-DENT unter Fachberatung Zahnmedizin sowie über günstige Zahnbehandlung an verschiedenen Orten und in verschiedenen Ländern wie Ungarn, Deutschland, Österreich, Kroatien, Costa Rica oder in der Schweiz, wo zu günstigen Zahnarztpreisen eine optimale Qualität angeboten wird.