Bedingt abnehmbarer Zahnersatz

Bedingt abnehmbar ist die Kennzeichnung von Zahnersatz, der Zerstörungsfrei vom Zahnarzt entfernt werden kann wie meist die Extensionsbrücke.

Bedingt herausnehmbarer Zahnersatz ist meist als Prothese auf Implantaten verschraubt, der vom Zahnpatienten nicht abgenommen werden kann. Für einen "Bedingt abnehmbaren Zahnersatz" braucht es im Unterkiefer meist 4 Implantate und im im Oberkiefer sind vielfach sechs Implantate notwendig. Bei Zahnbrücken als Zahnersatz gibt es unterschiedliche Brückenarten und verschiedene Brückenkonstruktionen, so die "Abnehmbare Zahnbrücke" oder "Bedingt abnehmbare Brücke" und die festsitzende Zahnbrücke. Prothesenanteile sind in der Regel mit Schrauben an festsitzenden Teilen vom Zahnersatz befestigt, so im Oberkiefer wie auch im Unterkiefer, so auch die Brücke auf Implantaten. Es gibt auch ein Abnehmbarer Zahnersatz bzw. Abnehmbare Prothetik. Als abnehmbar wird Zahnersatz bezeichnet wie die Zahnprothese und Zahnbrücke bzw. Teleskopbrücke, die an Teleskopkronen befestigt ist.

Zahnarzt-Kosten und Zahnersatz-Kosten

In der Schweiz, Deutschland und Österreich gibt es bei Zahnbehandlungskosten und Zahnersatzkosten grosse Unterschiede, sodass man eine zweite Zahnarztmeinung einholen sollte, wenn die Preise im Heil- und Kostenplan als zu hoch erscheinen. Ein Zahnarzt-Preisvergleich kann sinnvoll sein, sofern der Zahnersatz mit gleichem Dentalmaterial verglichen werden kann. Die Zahnarzt-Kosten sind das eine und das Vertrauen zum Zahnarzt der den Zahnersatz empfiehlt das andere, so bei einer Zahnprothese als preisgünstiger Zahnersatz, der zu einer Prothesenunverträglichkeit und zur Ablehnung von Zahnersatz führen kann. Weitere Informationen erhalten Sie bei OPTI-DENT unter Fachberatung Zahnmedizin.