Vertragszahnarzt
Der Vertragszahnarzt ist ein Zahnarzt, der die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung besitzt. Der Vertragszahnarzt unterliegt vertragszahnärztlichen Pflichten, die sich aus dem Kassenarztrecht ergeben. Er ist Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und zur vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet.