Überkronung

Der obere Anteil eines Zahnes wird als Zahnkrone bezeichnet und ist der Teil des Zahnes die aus dem Zahnfleisch herausragt und mit Zahnschmelz bedeckt ist.

In der Bevölkerung wird die künstliche Überkronung auch als Krone bezeichnet. Als Krone bezeichnet man sowohl den oberen Teil des Zahnes, als auch den durch den Zahntechniker hergestellten Zahnersatz für einen Zahn. Überkronung bedeutet, einen Zahn mit einer künstlichen Krone versehen. Es handelt sich um eine künstliche Überkronung des kranken Zahnes. Eine Überkronung von Zähnen kann notwendig werden, wenn Zähne tief zerstört sind und eine Überkronung zur Stabilisierung notwendig ist. Mit einer Überkronung kann vielfach der Kontakt zu den Zähnen des Gegenkiefers verbessert werden. Ein Grund zur Überkronung ist auch die Befestigung von Zahnersatz, wie bei einer festsitzenden Brücke oder einer herausnehmbaren Zahnprothese.

Überkronung zur Verbesserung der Ästhetik 

Mit der Überkronung kann die Ansicht von Zähnen, die nicht regulär in der Zahnreihe stehen bzw. gedreht, gekippt oder verlängert (elongiert) sind, verbessern. Die Überkronung dient auch der Verbesserung der Ästhetik bei Zähnen, die verfärbt sind. Jede Überkronung eines Zahnes setzt voraus, dass für das Material der Krone genügend Platz geschaffen wird. Für die Überkronung beträgt der Platzbedarf ca. 1 bis 2,5 mm. Der Platzbedarf für die Überkronung ist unterschiedlich, je nach Kronentyp und Aufgabe der Krone braucht es mehr oder weniger Platz. Wenn viel Platz für die Überkronung benötigt wird, kann sich daraus ein Risiko für die Vitalität des Zahnes ergeben. Bei der Überkronung wird die natürliche Zahnkrone präpariert und unter lokaler Betäubung zurechtgeschliffen. Bei der künstlichen Überkronung (künstliche Krone) wird die natürliche Zahnkrone etwas dünner präpariert, indem rundherum und an der Höhe etwas abgeschliffen wird. Von der natürlichen Zahnkrone wird Zahnschmelz und Dentin (Zahnbein) abgeschliffen, bis ein leicht konischer Stumpf entsteht und damit aber auch eine Dentinwunde. Man nimmt von diesem präparierten Zahnstumpf einen Abdruck, der als Model dient. Der Zahntechniker kann somit auf diesem Modell eine künstliche Krone fertigen. Während dieser Zeit wird der Zahnstumpf mit einer provisorischen Versorgung aus Kunststoff oder Metall geschützt. Auf den so vorbereiteten Zahnstumpf wird die im zahntechnischen Labor hergestellte künstliche Krone aufgeschoben und zementiert bzw. die fertige Krone wird nach einer Kontrolle auf Ästhetik und Passgenauigkeit mit Zahnzement auf den Zahnstumpf befestigt. Der Zement ist sehr stark haftend und kann ohne Zerstörung nicht einfach abgenommen werden. Künstliche Überkronungen kann man auch auf Zahnimplantaten bzw. künstlichen Implantaten und künstlichen Pfeilerzähne einsetzen. Wenn der Zahn aufgrund von Karies an grossem Substanzverlust leidet und die natürliche Zahnkrone dadurch stark geschädigt ist, ist eher eine Stiftkrone zu empfehlen. Siehe auch Überkronungsrisiko. In diesem Fall bietet die natürliche Zahnkrone für eine künstliche Überkronung zu wenig Halt. Ist ausser der Zahnkrone noch genügend eigene restliche Zahnsubstanz vorhanden, kann man einen Stumpfaufbau auf die verbliebene Zahnsubstanz modellieren. Gelegentlich ist dafür ein Stiftaufbau notwendig, dass heisst ein in den Wurzelkanal ragendes Verankerungselement (Stiftkrone). Es kann jeder Zahn überkront werden, sofern die Zahnwurzel im Kieferknochen fest verankert ist.

Zahnbehandlung bei Zahnarztangst

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