Nichtanlage von Zähnen
Unter „Nichtanlage von Zähnen“ versteht man, wenn beispielsweise bei einem Jugendlichen von Geburt an keine Backenzähne angelegt sind. Unter Nichtanlage von Zähnen kann mit einer zeitlich abgestimmten Methode ein Implantat als Zahnersatz eingepflanzt werden: Nach abgeschlossenem Kieferwachstum und kieferorthopädischer Vorbehandlung werden meistens Einzel-Zahnimplantate eingesetzt. Dadurch bleiben die Nachbarzähne in ihrer Natürlichkeit unversehrt. Die Nichtanlage von Zähnen ist vielfach ein genetischer Erbdefekt. Auch kann die Nichtanlage von Zähnen die Folge einer Entwicklungsstörung sein. Die Nichtanlage (Aplasie) von Zähnen, vielfach als Unterzahl genannt, gehört zu den häufigsten Anomalien. Die Nichtanlage von Zähnen betrifft vorzugsweise das bleibende Gebiss, denn das Milchgebiss ist wesentlich anlagebeständiger. Bei der Nichtanlage von Zähnen gibt es eine genetische Häufung, d.h. in einer Familie kann die Nichtanlage von Zähnen mehrfach vorkommen, dass bestimmte Zahngruppen nicht entwickelt werden.