Brücke (Zahnbrücke) - Geteilte Brücke
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Geteilte Brücke
Wichtig ist, dass die Pfeilerzähne, die die Brücke tragen, parallel zu einander stehen, dass eine gemeinsame Einschubrichtung für beide Brückenpfeiler entsteht.
Wenn dies nicht der Fall ist, weil z.B. ein Zahn stark gekippt ist oder ein grosser Abstand zwischen den Pfeilerzähnen besteht, muss eine geteilte Brücke eingesetzt werden. Die geteilte Brücke oder Geschiebebrücke ist eine Sonderform der herkömmlichen Brücken und besteht aus min. zwei oder mehreren Teilen. Eine geteilte Brücke ist eine Zahnbrücke die durch ein Geschiebe oder durch Doppelkronen in mehrere Teile gegliedert ist. Eine geteilte Brücke besitzt entweder ein Geschiebe, das auch Teleskop genannt wird, einen Riegel oder eine Verschraubung, die die Teile der Zahnbrücke miteinander verbindet. Die Verbindungsteile sind unsichtbar und beeinflussen die Ästhetik der Brücke nicht.
Indikation für geteilte Brücken:
♦ Bei fehlender gemeinsamer Einschubrichtung der Brückenpfeiler sowie bei Brückenankern mit geringer Retention am Brückenpfeiler.
♦ Zur Korrektur der Einschubrichtung bei unterschiedlich ausgerichteten Brückenpfeilern.
♦ Als mobiles Element, um eine unterschiedliche Beweglichkeit der Brückenpfeiler auszugleichen.
♦ Brücken im Unterkiefer-Seitenzahngebiet, da der Unterkiefer sich bei Bewegungen verbiegt.
♦ Hybridbrücken, die auf Zahnimplantaten und auf natürlichen Zähnen abgestützt sind.