Bedingt abnehmbarer Zahnersatz
Bedingt abnehmbar ist die Kennzeichnung von Zahnersatz, der Zerstörungsfrei vom Zahnarzt entfernt werden kann wie meist die Extensionsbrücke.
Bedingt herausnehmbarer Zahnersatz ist meist als Prothese auf Implantaten verschraubt, der vom Zahnpatienten nicht abgenommen werden kann. Für einen "Bedingt abnehmbaren Zahnersatz" braucht es im Unterkiefer meist 4 Implantate und im im Oberkiefer sind vielfach sechs Implantate notwendig. Bei Zahnbrücken als Zahnersatz gibt es unterschiedliche Brückenarten und verschiedene Brückenkonstruktionen, so die "Abnehmbare Zahnbrücke" oder "Bedingt abnehmbare Brücke" und die festsitzende Zahnbrücke. Prothesenanteile sind in der Regel mit Schrauben an festsitzenden Teilen vom Zahnersatz befestigt, so im Oberkiefer wie auch im Unterkiefer, so auch die Brücke auf Implantaten. Es gibt auch ein Abnehmbarer Zahnersatz bzw. Abnehmbare Prothetik. Als abnehmbar wird Zahnersatz bezeichnet wie die Zahnprothese und Zahnbrücke bzw. Teleskopbrücke, die an Teleskopkronen befestigt ist.